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Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten
Gemäß Allgemeinverfügung des Landkreises vom 19.05.08 darf Kindern, die das 10. Lebensjahr vollendet haben, das Schießen mit Druckluft- und Federdruckwaffen und Jugendlichen, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, das Schießen mit Kleinkaliber-Einzelladerlangwaffen bis zum Kaliber .22lfB bei festen Veranstaltungen (Schützenfest) gestattet werden, wenn der/die Sorgeberechtigte sein/ihr Einverständnis schriftlich erklärt hat oder beim Schießen anwesend ist.

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Einverständniserklärung_0625.pdf
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